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Frauentagsgedanken.

Männe macht zur Feier des Tages das Frühstück, Blümchen auf dem Frühstückstisch, der Chef würdigt die Verdienste seiner Mitarbeiterinnen, Rosen für jede Kundin am Eingang diverser Einkaufscenter – deutsche Frauen (und bestimmt auch die Frauen anderswo) kennen das Standard-Prozedere nur zu gut, das seit Jahrzehnten am 8. März Gang und Gäbe ist. Einmal im Jahr, so scheint es, wird auf Knopfdruck das nachgeholt, was man den Rest des Jahres über in Gestalt von Entgeld- und Arbeitsplatzdiskriminierung, vorausgesetzter Rollenverteilung und Missachtung der Hausfrauenarbeit versäumt – die Frau als wirklich gleichwertiges Mitglied dieser Gesellschaft zu betrachten.

Zu DDR-Zeiten zu Zwecken der Polit-Propaganda instrumentalisiert, fungiert der Tag heute vielerorts lediglich als verinnerlichter Ritus, vielmals auch zur Beruhigung des schlechten männlichen Gewissens sowie als Absatzmotor für die Floristik-Branche. Und so war auch meine sehr feministisch verortete Arbeitskollegin neulich ziemlich genervt, als ich sie daran erinnerte, dass ja am Montag “Frauentag” sei:
Seit Jahrzehnten schert es das ganze Jahr über keinen, dass Frauen im Schnitt in gleicher Position für die gleiche Arbeit 15% weniger Lohn bekommen, dass Frauen bei der Stellenvergabe diskriminiert werden und dass noch immer lediglich 2,4% der Spitzenpositionen mit Frauen besetzt sind – und am 8. März werden dann – noch nicht mal schuldbewusst – routinemäßig die Blumen rausgeholt.

Dabei gäbe es an diesem Tag so viel zu gedenken, zu erinnern, zu reflektieren – uns ist in unserer modernen Wohlstandswelt lediglich der eigentliche Sinn des Frauentages abhanden gekommen.
Offiziell ist der 8. März der Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden. Seine ideellen Wurzeln liegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die Frauen auch im modernen Europa noch um die Anerkennung ihrer Bürgerrechte, wie etwa das Recht, an der politischen Willensbildung partizipieren zu dürfen, kämpfen mussten. Und wir haben vergessen, dass es vor allem sozialistische Bürgerrechtlerinnen wie Clara Zetkin oder Lily Braun waren, die den Kampf um die zunehmende Gleichstellung der Frau gegenüber dem Manne vorrangig vorantrieben, etwa 1918 das Frauen-Wahlrecht in mehreren europäischen Ländern erstritten.

Doch in vielen Ländern dieser Welt ist Gleichberechtigung für die Frauen noch immer nicht Realität, werden Prozesse, die notwendig wären, dies zu erreichen, auch durch politische und strategische Interessen der mächtigen Staaten blockiert bzw. konterkariert.
Erreicht man z.B. in Afghanistan tatsächlich einen Fortschritt in Sachen Gleichberechtigung der Frau, indem man eine Regierung stützt, die korrupt ist und von Protektionismus getrieben und damit die Gegner der westlichen Welt nur noch mehr anstachelt und gegen deren Werte aufbringt?
Wird die Situation der Frauen in den Slums vor Johannesburg etwa verbessert, wenn man in Sichtweite eine Fußball-WM veranstaltet, in die Milliarden von Dollar fließen, die man hätte dafür verwenden können, diese Elendsviertel zu beseitigen?
Wie kann die Situation der Frauen in den besetzten Gebieten Palästinas etwa verbessert werden, wenn man das Vorgehen Israels duldet, das nach wie vor Kranken und Schwangeren notwendige medizinische Behandlungen unter dem Vorwand von Sicherheitsaspekten verwehrt und sie stundenlang unter Risiko für Leib und Leben an Checkpoints sitzen lässt?

Das sind Fragen, die man sich am Weltfrauentag stellen sollte, statt der Liebsten routinemäßig Blumen auf den Tisch zu stellen.

Wenn politische Orientierung zum Selbstläufer wird.

In seinem Dresdner Blog “Sehnsuchtsort” schrieb der Journalist und Fotograf Tobias Strahl zum Eklat um die Gedenkaktion der Linksfraktion für die Opfer von Kundus:

Die Protestaktion der Linke-Fraktion im Bundestag am vergangenen Freitag ist in ihrem Zynismus kaum zu überbieten. Parteiprinzipien werden auf Biegen und Brechen einem Phänomen übergestülpt, das sich jeder Doktrin verweigert. [...] Nur unter dem Gesichtspunkt totaler Realitätsferne ist der Protest der Linke-Fraktion im Bundestag, anlässlich der Abstimmung zum neuen Afghanistan-Mandat der Bundesregierung, nachzuvollziehen. Als einen „Akt des Gedenkens an die Opfer“ verteidigte die Linke-Fraktionsvorsitzende Gesine Lötzsch die bestenfalls zynisch zu nennende Aktion ihrer Parteikollegen

Nun war Tobias Strahl nach eigener Aussage im Auftrag einer Tageszeitung in Afghanistan unterwegs und dient (oder diente) im Range eines Offiziers in der Bundeswehr.
Dass sich insbesondere aus Letzterem eine nicht unwesentliche Befangenheit in Bezug auf die Frage nach dem Sinn und dem Zweck des Afghanistan-Einsatzes ebenso wie nach dem Stellenwert der durch deutsche Kriegshandlungen dort verursachten zivilen Opfer ergeben könnte, liegt zumindest nahe (es *muss* aber wohlgemerkt nicht so sein, da erlaube ich mir kein endgültiges Urteil). Als Soldat verdient man unter anderem auch mit dem Durchführen von Kriegseinsätzen und damit durchaus auch mit dem Töten von Menschen “der anderen Seite” sein Brot.

Der Anfangsverdacht der Befangenheit nährt sich vor allem aus dem Beharren des Autors auf der “Umstrittenheit” der Zahl der zivilen Opfer jenes Luftschlages vom September 2009 und auch aus der polemischen Art und Weise, wie der Besuch der linken Abgeordneten Christine Buchholz vor Ort in Kundus verballhornt werden soll.
Dabei ist die Anzahl der beteiligten Zivilisten völlig irrelevant für die rechtliche Beurteilung dieser Aktion, denn das Anordnen von todbringenden Angriffen auf eine diffuse Menschengruppe, deren Bewaffnungsgrad und somit Bedrohlichkeit nicht festgestellt werden kann und die keinerlei Aggression andeutet, verstößt klar gegen die NATO-Richtlinien für einen “Friedenseinsatz” und somit gegen das Völkerrecht.
Und im Gegensatz zu vielen, die sich im Bundestag über die vermeintliche Notwendigkeit eines solchen Einsatzes ereifern, war Frau Buchholz wenigstens überhaupt einmal vor Ort und hat mit jenen Menschen gesprochen, die hier situativ betroffen waren. Das beweist zum einen ehrliches politisches Engagement sowie redliches Vorgehen in Sachen Urteilsbildung, statt wie sonst allgemein im Bundestag üblich, der Herde nach dem Maul zu plappern.

Wenn es gemäß Tobias Strahl tatsächlich um die schlimmen Verbrechen der Taliban ginge, die vor 2001 in Afghanistan fraglos an der Tagesordnung waren (und es auch heute zynischerweise zum Teil wieder sind), warum steht die Bundeswehr dann nicht in Nordkorea oder in Haiti, in Palästina oder gar in Tibet? In all diesen Ländern verschwinden täglich Menschen auf Nimmerwiedersehen in Foltergefängnissen und enden zu Organraubzwecken auf Seziertischen und in Massengräbern – seit Jahrzehnten! Mit der Strahl’schen Argumentation müsste die Bundeswehr auf der ganzen Welt involviert sein – sie ist es aber vornehmlich dort, wo die Kulturen aufeinanderprallen – am Balkan, im Nahen und Mittleren Osten, wo zudem Rohstoffe in einer Dichte kumuliert vorliegen, die ganz einfach danach schreit, “Prioritäten” zu setzen.

Wenn ein deutsch-afghanischer Rechtsanwalt an der Anschlagsstelle allein 36 Kleinkinder unter den Opfern ausmacht, dann dürften die Anzeichen mehr als deutlich dafür sprechen, dass die Zahl der vor Ort befindlichen Zivilisten außerordentlich hoch war. Unter den Opfern waren zudem zahlreiche Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren, die von den Tanklastern Benzin für den Eigengebrauch abzapfen wollten – u.a. ihre Namen standen auf den Plakaten, die die Linke-Abgeordneten am Freitag hochhielten.

Wenn Tobias Strahl nun das Gedenken an jene Opfer im Bundestag “zynisch” und “Parteiprinzipien unterworfen” nennt, dann lässt er dabei gleich Verschiedenerlei außer Acht:
Zum einen sind offizielle Gedenkakte für die Opfer von Gewalttaten im Bundestag ein regelmäßiges Prozedere. Es wird der Opfer des Holocaust, diverser Terroranschläge (z.B. 11.9., Madrid, London usw.) oder der Opfer von Amokläufen gedacht. Es ist selbstverständlich, dass man den Opfern solcher Taten gedenkt – aber anscheinend eben nur so lange, wie die Gedenkenden nicht selbst zu den Verantwortlichen gehören. Denn für die Opfer von Kundus ist der deutsche Militäreinsatz in Afghanistan direkt verantwortlich, allein, man will die Verantwortung dafür vor aller Welt Augen nicht übernehmen – Hier steht ganz klar die Wahrung von Legitimität in der öffentlichen Wahrnehmung dieses Einsatzes im Vordergrund, und zwar über die Würde der Opfer hinweg.
Wenn etwas “zynisch” zu nennen ist, lieber Herr Strahl, was, wenn nicht der deutsche Anspruch, dem afghanischen Volk Frieden und Freiheit bringen zu wollen, während man tatsächlich nicht einmal gewillt ist, in unverantwortlicher Weise verursachte zivile Opfer in dieser Größenordnung wenigstens zu würdigen?

Wenn, dann ist doch von Parteiprinzipien zu sprechen, wenn Moral und Anstand derart verdrängt und der parteipolitischen Linie in Afghanistan untergeordnet werden, dass nicht einmal Zeit für ein offizielles Gedenken ist, wie es die Linken MEHRFACH im Bundestag angeregt hatten, bevor es letztlich aufgrund der ablehnenden Haltung von Ältestenrat und Fraktionen am Freitag zu benannter Aktion auf eigener Faust kam.

Unterm Strich vertritt Tobias Strahl in seinem Beitrag die Position, dass die Afghanen zwar jederzeit für die parteipolitische Linie jener Parteien instrumentalisiert werden dürfen, die aus diversen Interessen heraus meinen, in diesem Krieg eine zunehmend tragendere Rolle spielen zu müssen, die Opfer dieser unsäglichen Politik dann aber möglichst nicht erwähnt werden sollten, um die teils gravierenden Auswirkungen dieses Einsatzes auf die Zivilbevölkerung zu dokumentieren.
Offen gestanden, entsetzt mich das einigermaßen.

Bahnbrechend: BVerfG erklärt Hartz IV weitgehend für verfassungswidrig!

Um Punkt 10 Uhr heute Morgen stießen vermutlich Zigtausende Menschen in diesem Land einen Jubelschrei aus, in den sich jahrelang ertragene Demütigung, Frust, Wut und Verzweiflung legen: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, erklärte sowohl jene Artikel des Sozialgesetzbuches II, die die Berechnung der Hartz-Sätze für Kinder ebenso wie jene für Erwachsene betreffen, sowie die Ermittelung des Bedarfes und die Höhe der Grundsicherung im Allgemeinen für verfassungswidrig. Die staatlichen Leistungen für Arbeitslose müssten eine menschenwürdige Existenz ermöglichen und sich an den tatsächlichen, individuellen Bedarfssituationen orientieren, die Festsetzung des Bedarfes eines Kindes bei 70% des Bedarfes eines Erwachsenen sei zudem unzulässig. Auch müsse es einen gesetzlich verankerten Rahmen für Härtefallregelungen geben, der bislang fehlt.

Das Urteil löste allgemein Erleichterung in den Reihen der zahlreich anwesenden Sozialverbände und beim anwesenden Kläger aus. Die ebenfalls anwesende Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nahm das Urteil weitgehend gefasst zur Kenntnis. Fünf Jahre nach Einführung der Hartz-Reformen durch die rot-grüne Bundesregierung Schröder sowie ihrer Fortführung unter Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb steht nun endlich schwarz auf Weiß, was eigentlich jeder in diesem Lande schon seit Langem wusste: Hartz IV ist grundgesetzwidrig, die Menschenwürde verletzend und trägt akut zur Verarmung immer größerer Teile der Gesellschaft bei.

Die schwarz-gelbe Koalition ist nun auf Weisung der obersten deutschen Rechtssprechung aufgefordert, die Hartz-IV-Regelungen entsprechend zu überarbeiten und anzugleichen. Besondere Aufmerksamkeit sollte hier primär die Entkoppelung von Arbeitslosengeld II und Kindergeld finden, das momentan noch als Zusatzeinkommen gegen den Gesamtleistungssatz der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird, und somit ausschließlich Kindern aus Hartz-IV-Familien, also den ärmsten des Landes, NICHT zugutekommt.
Aber auch die absolut realitätsfernen Bedarfspauschalen, aus denen sich die 359 Euro Grundsicherung pro Erwachsenem momentan zusammensetzen, so etwa für Nahrungsmittel bei 133 Euro pro Monat, Strom 24 Euro pro Monat oder Öffentliche Verkehrsmittel 14 Euro pro Monat(!), oder aber die 59 Euro Nebenkostenpauschle für den Mietzuschuss müssen unbedingt den realen Verhältnissen angepasst werden, damit eine einfache, aber menschenwürdige Existenz für die Betroffenen ermöglicht werden kann, die in den allermeisten Fällen unverschuldet in Hartz IV geraten sind und lieber gestern als morgen wieder auf eigenen Füßen stehen wöllten.

Update: Organdiebstahl-Vorwürfe gegen Israel.

Einige Monate ist es nun schon her, dass ein Artikel des schwedischen Journalisten Donald Boström in der Zeitung “Aftonbladet” über Organdiebstahl-Vorwürfe palästinensischer Familien gegenüber Israel die Welt umrundete und für jede Menge Aufregung sorgte. In Israel selbst und in der Israel-nahen Blogosphäre sorgte die Boström-Affäre sogar für helle Empörung und bisweilen seltsam anmutende Blüten in Sachen Urteilsbildung ohne die Fakten zu kennen.
Ich hatte seinerzeit auf art und wIEse den Fall aufgegriffen und versprochen, an dem Thema dranzubleiben.

Jetzt muss man sagen, dass es in den vergangenen 4 Monaten recht schwierig war, an Informationen zum Thema heranzukommen, um nicht zu sagen, beinahe unmöglich. Es schien fast, als hätten westliche Medien den Fall gänzlich vergessen bzw. für nicht verfolgungswürdig erklärt – für meine Begriffe schon ein reichlich merkwürdiges Verhalten angesichts der Schwere der Vorwürfe.
Aber auch in arabischen Medien schien das Thema lange Zeit tot – von der seinerzeit angekündigten Untersuchung der Palenstinensischen Autonomiebehörde in dem Fall ward bis heute nichts mehr gehört oder gesehen, zumindest ließen sich dazu keinerlei Informationen finden.

Vor einigen Tagen nun wartete Al-Jazeerah mit einer auch für diesen Fall doch recht interessanten Meldung auf.
Der ehemalige Chef des israelischen Forensischen Institutes Abu Kabir, Jehuda Hiss, hat demnach in einem Interview im Jahr 2000 der amerikanischen Anthropologie-Professorin Nancy Scheper-Hughes (u.a. Berkeley) gegenüber erklärt, dass das Institut von den 1980er-Jahren an bis zum Jahr 2000 Organe und Körperteile sowohl von toten Israelis als auch Palästinensern zu Versuchs- und Weiterverwertungszwecken verwendet habe, ohne die Angehörigen zu informieren und um ihr Einverständnis zu bitten.
Laut Hiss wären die “Spender” von Militärangehörigen ins Institut gebracht worden.

Diese Details aus dem Munde des ehemaligen Vorsitzenden des Forensischen Instituts weisen zumindest überwältigende Parallelen zu jenen im Boström-Artikel erhobenen Vorwürfen der palästinensischen Familien auf, und sie belegen klar und deutlich, dass es illegale Organentnahmen auch bei Palästinensern in Israel gegeben hat.
Bereits zur Zeit der Veröffentlichung des Boström-Artikels hatte
Alison Weir die Erkenntnisse Scheper-Hughes’ zum Fall Jehuda Hiss angesprochen und Licht auf eine scheinbar jahrzehntelange israelische Praktik des Organdiebstahls geworfen.

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Fazit:
Organdiebstahl war anscheinend jahrelang gängige Praxis in Israel, die sogar durch die Regierung gefördert wurde. Nicht zuletzt Jehuda Hiss hat dahingehend bereitwillig und scheinbar ohne jegliche Scham Auskunft gegeben, was medial belegt ist.
Sogar israelische Offizielle und die Medien konstatierten, dass ohne Einverständnis Organe und Körperteile auch von Palästinensern entnommen worden seien, vor allem für Forschungszwecke im Forensischen Institut Abu Kabir. Man sah sich genötigt, offizielle Statements abzugeben, weil bis dato vor allem Angehörige toter israelischer Soldaten Beschwerden gegen Hiss’ “Gruselkabinett” vorgebracht hatten, also Landsleute, die mit ihren Vorwürfen auch entsprechend an die israelische Öffentlichkeit gingen.

Im Jahr 2009 nun erhebt erstmals eine westliche Zeitung stellvertretend für Palästinenser Vorwürfe dieser Art gegen das israelische Militär, macht sie einem breiten westlichen Publikum öffentlich – und plötzlich streitet Israel die Vorwürfe ab, nennt Journalisten, Zeitung und sogar das Land Schweden antisemitisch.
Und das Thema als solches verschwindet daraufhin auf beinahe schon unheimliche, geschlossene Weise aus den westlichen Medien.
Donald Boström kann man nach aktuellem Informationsstand allenfalls vorwerfen, die Angelegenheit, dem Anspruch und der Zielgruppe des Aftonbladet angepasst, übermäßig sensationell arrangiert zu haben. In einer Art und Weise, die durchaus so verstanden werden konnte, dass der Artikel dem Staat Israel direkt unterstelle, er würde gezielt Palästinenser zu Zwecken des Organraubes töten bzw. verschleppen. Dem ist augenscheinlich nicht so, dennoch wurden getöteten Palästinensern ohne Kenntnis der Angehörigen Organe entnommen, die dann über den Labortisch von Prof. Jehuda Hiss wanderten.

Jehuda Hiss wurde übrigens 2004 aufgrund jahrelanger Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung und Verwendung von Organen still und heimlich von seinem Posten entfernt, ohne dass er sich wegen der Vorwürfe hätte verantworten müssen.

Frieden im Nahen Osten realistisch?

Erst vor wenigen Wochen hatte Israels Präsident Benjamin Netanjahu auf anhaltenden Druck der Internationalen Gemeinschaft und insbesondere US-Präsident Barack Obamas eine 10-monatige Bannfrist für den Bau neuer Siedlungen im von Israel seit 42 Jahren völkerrechtswidrig besetzten Westjordanland und in Ost-Jerusalem angekündigt.
Ein Ende des Siedlungsbaus und der damit einhergehenden illegalen Landnahme ist wesentliche Bedingung der Palästinenser wie auch zahlreicher Menschenrechtsorganisationen für die Wiederaufnahme von Friedensgesprächen mit dem Ziel einer 2-Staaten-Lösung.

Doch nun steht auch dieser Schritt des israelischen Premierministers in die richtige Richtung auf Messers Schneide. Zehntausende Israelis hatten in den letzten Tagen insbesondere in Jerusalem gegen den angekündigten temporären Siedlungsstopp demonstriert und demonstrativ Grundsteine für neue Siedlungen im Westjordanland gelegt. Denen gegenüber standen lediglich wenige Hundert, die ein generelles Ende des Siedlungsbaus forderten.
Fundamentalistische Siedler attackierten zudem eine Moschee in Yasuf (Nord-Westbank) und verbrannten arabische Bücher.
Die Proteste nahmen ein derartiges Ausmaß an, dass sich Außenminister Avigdor Lieberman mittlerweile genötigt sah, zu beschwichtigen und Menachem-Begin-Sohn Benny Begin kündigte gar die Fertigstellung bereits begonnener Siedlungsprojekte gegen den Bann des Premierministers an.
Hier zeigen sie sich wieder, die strukturellen Schwächen des israelischen Staatswesens und Selbstverständnisses – biblisch hergeleitete Identitäten prallen auf politische, gesellschaftliche und demografische Realitäten und stürzen die Knesset ein ums andere Mal ins Chaos.

Mehr als 500.000 israelische Siedler leben in der Westbank sowie in und um Ost-Jerusalem auf palästinensischem Land. Das sind gut 10% der jüdischen Bevölkerung Israels. Ihre nationalreligiös bis orthodox geprägten Interessen werden auf Entscheidungsebene durch Parteien wie das Vereinigte Thora-Judentum, Schas oder Jisrael Beitenu, der Partei des rechtsextremen Außenministers Avigdor Lieberman, vertreten. Und auch der Likud, die Partei Benjamin Netanjahus, vertritt hauptsächlich die Interessen der Religiösen und der Falken (politische Hardliner).
Doch auch der nicht-fundamentalistische Teil der israelischen Bevölkerung hat bei den diesjährigen Wahlen zur Knesset dem linken und weitgehend rechtsstaatlich orientierten politischen Lager die Zustimmung verwehrt und stattdessen mehrheitlich mitgeholfen, eine rechts-religiöse Koalition zu bilden, deren Protagonisten durchweg einen moderaten Palästina-Kurs ablehnen und den Siedlungsbau als gottgegebenes Recht begreifen, die biblischen Ausmaße des einstigen Israel wiederherzustellen, zumindest aber aus strategischen Gründen bejahen.
Palästinensische Friedensaktivisten in der Westbank, die gegen die Willkürherrschaft Israels im besetzten Gebiet friedlich Widerstand leisten, werden in überfallartigen Militärmanövern aus ihrem Bett heraus verhaftet.

Fasst man all diese Informationen zusammen, muss man sich fragen, wie es mit Israel, wie es aktuell politisch und gesellschaftlich aufgestellt ist, jemals zu einem stabilen Frieden kommen soll. Wenn selbst der Wille fehlt, ein grundlegendes Recht der Palästinenser auf Existenz und Freiheit anzuerkennen, vom Siedlungsbau Abstand zu nehmen und stattdessen ein friedliches Nebeneinander anzustreben, wie soll dann eine 2-Staaten-Lösung möglich werden?

Der eigentliche Unsicherheitsfaktor ist die Instabilität des israelischen politischen Systems – ein System, das sich seine eigenen Feinde und Gegner ins Boot holen muss, um überhaupt handlungsfähig zu werden. Dieser Satz spielt auf den Umstand an, dass die politische Parteienlandschaft in Israel derart zerklüftet und in sich zerstritten ist, dass eine stabile Regierungskoalition ohne Beteiligung von Orthodoxen und Nationalreligiösen, die zumeist sowohl eine 2-Staaten-Lösung als auch eine rechtliche Gleichstellung der arabischen Minderheit in Israel rundweg ablehnen, gar nicht mehr möglich ist.
Eine Regierung aber, an der in zunehmenden Maße Elemente beteiligt sind, deren politischer Kurs weg von Demokratie und Friedenspolitik und hin zu jüdischer Exklusivität und biblischem Staatsbegriff geht, ist auf Dauer nicht beschlussfähig.
Ohne generelle Erneuerung von innen wird das israelische Boot stetig in Richtung Fundamentalismus abtreiben, da wird irgendwann die Vorstellung von Atomwaffen in den Händen eines solch unberechenbaren Staates zur zahnwehauslösenden Angelegenheit

Alfred Nobel und die Landminen.

Ich frage mich dieser Tage, was Alfred Nobel eigentlich so von Landminen gehalten haben mag.

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Ihr wisst schon, diese fiesen kleinen Dinger, die gerne in besonders brutal geführten kriegerischen Auseinandersetzungen benutzt werden, um dem Gegner auf besonders hinterhältige Art und Weise Schaden zuzufügen. Sie werden in harmlos ausschauenden Feldern, an Straßen und Wegen rings um zivile Infrastruktur herum vergraben und warten dort auf ihre arglosen Opfer, den Feind – oft noch Jahre nachdem der eigentliche Konflikt beendet wurde.

Dieser “Feind” sieht dann nur allzu oft so aus oder auch so, da Antipersonenminen als am weitesten verbreitete Art der Landminen noch nicht zwischen Soldat und Zivilist zu unterscheiden gelernt haben.
Der Zweck dieser Minen besteht zumeist nichtmals in der Beschädigung von militärischem Gerät und somit der Verteidigung, sondern sie gelten allein der gezielten Verletzung (nicht Tötung) von Personen.

Nun ist es mir nicht gelungen, eine Aussage Alfred Nobels speziell zu Land- bzw. Antipersonenminen zu finden. Doch die sich zum Ende seines Lebens zunehmend wandelnde Haltung des Dynamit-Erfinders zu Krieg und Waffen, die letzten Endes zur Auslobung des Friedensnobelpreises führte, lässt zumindest im Ansatz erkennen, dass der Grauen Eminenz beides ein Gräuel gewesen sein muss. Nicht umsonst heißt es in den Statuten zur Verleihung des Friedensnobelpreises, dieser möge demjenigen vorbehalten sein, der

am meisten oder besten für die Verbrüderung der Völker und für die Abschaffung oder Verminderung der stehenden Heere sowie die Bildung und Verbreitung von Friedenskongressen gewirkt hat.

Man schreibt diesen Sinneswandel heute auch gern dem (wenn auch kurzen, aber um so prägenderen) Einfluss der Friedensaktivistin Bertha von Suttner zu.

Nun aber zum eigentlichen Anlass dieses Artikels. Warum der ganze Sermon über Nobel und die Landminen? Nun, erinnern wir uns an die diesjährige Verleihung des Friedensnobelpreises an keinen Geringeren als US-Präsident Barack Obama, damals seit 8 Monaten im Amt.
Der Preis bedeute eine große Verantwortung für Obama, so bügelte die Presse weltweit die heftige Kritik an der quasi vorauseilenden Ehrung des jungen Präsidenten glatt.

Eine Verantwortung, die Obama nicht wirklich zu übernehmen gewillt ist, wie es scheint. Denn 11/2 Monate nach der Verleihung des Friedensnobelpreises glänzt der US-Präsident zunächst durch seine Weigerung, die Konvention von Ottawa aus dem Jahr 1996 zu unterzeichnen, die den Gebrauch von Landminen international ächtet. Eine Konvention, deren Zustandekommen seinerzeit übrigens vorrangig dem unermüdlichen Einsatz der verstorbenen englischen Prinzessin Diana Spencer gegen Landminen zu verdanken war, und die einen Meilenstein in der moralischen Bewertung dieser grausamen Art der Kriegsführung bedeutete.

Die USA sind damit das einzige NATO-Mitglied, das der Konvention noch nicht beigetreten ist; begründet wird dies offiziell recht vage mit Sicherheitsinteressen. Andere Staaten, die eine Anerkennung bislang verweigern, sind u.a. China, Israel, Russland, Indien, Pakistan und der Iran, 156 Staaten haben die Konvention bislang unterschrieben und enthalten sich somit der Produktion, Lagerung und Verwendung solcher Minen.

Die neuerliche Weigerung der USA im Vorfeld der nächste Woche stattfindenden Konferenz der Ottawa-Unterzeichnerstaaten in Cartagena kommt für viele Experten und Menschenrechtler gerade vor dem Hintergrund der Ehrung Obamas mit dem Friedensnobelpreis überraschend. Der eventuell bei diesem für mich nach wie vor nicht nachvollziehbaren Akt Pate stehende Plan, die USA mit dieser Ehrung zu mehr internationaler Kompromissbereitschaft zwingen zu wollen, scheint jedenfalls nicht aufzugehen.

Operation "Gegossenes Blei": UN-Menschenrechtsrat verurteilt Israel wegen Menschenrechtsverletzungen.

Der UN-Menschenrechtsrat hat heute in Genf mit 25 von 47 Stimmen eine Resolution beschlossen, die das Vorgehen Israels während seines Blitzkrieges im Gaza-Streifen um die Jahreswende 2008/2009 als menschenrechtsverletzend verurteilt. Bei dem Militäreinsatz kamen innerhalb von 3 Wochen 1500 Palästinenser ums Leben, davon Hunderte Frauen und Kinder.
Israel selbst hatte sich bis zuletzt dagegen zur Wehr gesetzt, vor dem Menschenrechtsrat als Menschenrechtsverletzer angeprangert zu werden, auf die Verbrechen der Hamas verwiesen und mehrfach versucht, eine entsprechende Sitzung des Rates zu vertagen.

Mit der Verabschiedung des Beschlusses, bei der 6 Staaten mit “nein” stimmten (darunter die USA) und 11 weitere sich der Stimme enthielten (darunter viele EU-Staaten), wurde der Fall an den UN-Sicherheitsrat weitergegeben, der nun prüfen soll, ob Hamas und Israel die Aufklärung der Fälle durch unabhängige UN-Experten ausreichend unterstützen, anderenfalls könnte Anklage vor dem UN Strafgerichtshof erhoben werden.

Grundlage der Verurteilung durch den UN-Menschenrechtsrat war der Bericht des Menschenrechtsexperten Richard Goldstone über die Vorkommnisse während des besagten Krieges zu Beginn des Jahres. Der sogenannte Goldstone-Bericht wirft sowohl Israel als auch der Hamas Kriegsverbrechen sowie Israel in einigen Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, darunter das gezielte Töten von Menschen, die sich ergeben hatten und weiße Fahnen schwenkten, sowie der gezielte Beschuss von zivilen Gebäuden – wie etwa einer Moschee zur Hauptgebetszeit, wobei 15 Menschen starben, oder einer Schule der UN zur Unterrichtszeit, wobei auch UN-Mitarbeiter ums Leben kamen.
Themenverwandtes gibt es hier.

Einleitung

Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit wird in der Frage nach der Bedeutsamkeit von Säkularisierungsprozessen innerhalb von Staat und Gesellschaft für die erfolgreiche Konsolidierung demokratischer Regime begründet liegen. Zur zielgerichteten Erforschung des Sachverhaltes soll hier als Hypothese die Ausgangsvermutung geäußert werden, dass die Chancen eines Systems, erfolgreich eine gesunde Demokratie auszubilden sowie diese zu konsolidieren im selben Maße gering sind, wie es nicht gelingt, System und Gesellschaft umfassend zu säkularisieren. Der soeben formulierten Frage soll im Folgenden anhand eines Vergleichs der politischen und gesellschaftlichen Systeme Israels und des Libanon nachgegangen werden, was methodisch auf der Basis eines most-different-cases-design erfolgen wird. Die Wahl des Forschungsdesigns fußt auf der Annahme, dass es sich bei den benannten Staaten um kulturell, politisch und wirtschaftlich sehr unterschiedliche Einheiten handelt. Es wird des Weiteren angenomen, dass in beiden Ländern demokratische Systeme Bestand haben, die jedoch weder defektfrei noch stabil sind, was durch einen Mangel an systeminterner und gesellschaftlicher Säkularisierung maßgeblich mitverursacht wird. Um die Frage nach dem Zusammenhang von Säkularisierung und Demokratisierung bzw. Konsolidierung beantworten zu können, wird es zunächst erforderlich sein, die beiden „Probanden“ auf den tatsächlichen Zustand ihres jeweiligen demokratischen Systems sowie den Grad der religiösen Durchdringung von Gesellschaft und Staat hin zu untersuchen. Außerdem soll Einblick in die durch religiöse (konfessionelle) Aspekte ausgelösten bzw. begünstigten innergesellschaftlichen Konfliktlagen beider Länder gewährt werden, um so Aufschluss über deren destabilisierende bzw. eine erfolgreiche Konsolidierung des demokratischen Systems verhindernde Wirkung zu erlangen.

1 Unterscheidung Demokratie und defekte Demokratie

1.1 Demokratie

Nach der Typologie politischer Systeme von Wolfgang Merkel zeichnen sich Demokratien durch die Offenheit des Herrschaftszuganges, eine pluralistische Herrschaftsstruktur, begrenzten Herrschaftsanspruch, eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Herrschaftsausübung sowie Herrschaftslegitimation auf Basis der Volkssouveränität aus.1 Sein Theoriemodell der „embedded democracy“ begreift Demokratie als System wechselseitig abhängiger Teilregime (interne Einbettung von Wahlregime, politischen Partizipationsrechten, Freiheits- und Bürgerrechten, Gewaltenkontrolle und Effektiver Regierungsgewalt), das des Weiteren eine Umwelt aus ermöglichenden Bedingungen benötigt (externe Einbettung in den sozioökonomischen Kontext, die Zivilgesellschaft sowie internationale und regionale Integration).2

1.2 Defekte Demokratie

In Abgrenzung zur „gesunden“ bzw. stabilen Demokratie sind bei defekten Demokratien nach Merkel/Puhle Teilregime der embedded democracy so beschädigt oder eingeschränkt, dass der rechtsstaatliche Charakter teilweise verloren geht. So sind beispielsweise bei exklusiven Demokratien Teile der Bürgerschaft in ihren Freiheits- oder Partizipationsrechten beschränkt. In illiberalen Demokratien werden wiederum die garantierten Freiheits- und Bürgerrechte durch die Regierenden verletzt, sodass die rechtsstaatliche Dimension nicht mehr gegeben ist.

2 Instabilität und Konsolidierung

Ob sich eine Demokratie auf Dauer erfolgreich etablieren kann, hängt von einer Reihe von stabilisierenden oder aber destabilisierenden Faktoren im politischen wie auch im Gesellschaftssystem ab. So wirken politische Krisensituationen, ethnisch oder religiös fragmentierte, von gegenseitigem Misstrauen geprägte Gesellschaften, das Vorhandensein von Klientelismus sowie Identitäts- und Staatlichkeitskrisen zumeist destabilisierend und leisten dem Einnisten von Demokratiedefekten Vorschub.3
Eine Kultur des innergesellschaftlichen Misstrauens verhindert den für die Konsolidierung eines Systems notwendigen Grad an aktiver und passiver Unterstützung. Ethnische, religiöse und soziale Kluften (Cleavages) erschweren den Prozess der demokratischen Entscheidungsfindung und erhöhen das innergesellschaftliche Konfliktpotenzial. Eine weit reichende Liberalisierung sowie Säkularisierung von Politik und Gesellschaft scheinen daher von essentieller Wichtigkeit für das Herausbilden stabiler Demokratien zu sein, da sie den genannten destabilisierenden Tendenzen entgegenwirken.