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Am kommenden Montag wird Bundestagspräsident Norbert Lammert zum Thema: “Die Bundeswehr als Parlamentsarmee” im Militärhistorischen Museum referieren. Prof. Dr. Lammert ist studierter Politikwissenschaftler und Historiker.
Gerade im momentan wieder brandaktuellen Zusammenhang des Afghanistan-Einsatzes beabsichtigt Lammert, das Verhältnis der beiden staatstragenden Organe zueinander zu erläutern. Seine tragende Rolle im jüngsten Bundestagsskandal im Rahmen der Abstimmung zur Verlängerung des Afghanistan-Mandats um die Gedenkaktion der Linksfraktion dürfte ein besonders interessantes Licht auf diesen Vortrag werfen.
Wann: 8. März 2010, 19 Uhr
Wo: Militärhistorisches Museum der Bundeswehr, Olbrichtplatz 2, 01099 Dresden
Eintritt: frei
In den vergangenen ersten Tagen des neuen Jahres war in den führenden Gazetten des Landes (hier: Süddeutsche Zeitung und Die Welt) ein interessantes, wenngleich thematisch mehr als durchgelegenes, Streitgespräch zweier Männer zu verfolgen, das in der Art, wie es geführt wurde, beträchtliche Niveauunterschiede aufwies. Zurückzuführen ist dies vermutlich auf den Umstand, dass die Protagonisten unterschiedlicher sowohl in der Wahl ihrer Methoden als auch ihres Vokabulars nicht hätten sein können.
Da wäre zunächst Wolfgang Benz, Historiker und Politikwissenschaftler, Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin, Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen wie etwa den “Dachauer Heften”; bekannt für seine sachliche, wissenschaftlich fundierte Argumentations- und Herangehensweise.
Wolfgang Benz ist u.a. Verfasser politikwissenschaftlicher Lehrschriften und daher, am Rande bemerkt, einer meiner großen Mentoren, auch wenn ich seine Standpunkte nicht immer teile.
Am 4. Januar erschien nun in der Süddeutschen Zeitung ein Essay des Historikers zum Thema “Antisemiten und Islamfeinde – Hetzer mit Parallelen”. Die Sächsische Zeitung druckte diesen Essay übrigens vergangenen Mittwoch in der Rubrik “Perspektiven” ab. Benz stellt in seinem Aufsatz dem im islamischen Kulturkreis verbreiteten “Feindbild Westen” das in westlichen Breiten sich verstärkt formierende “Feindbild Islam” gegenüber. Am Beispiel der Verfestigung des Antisemitismus Ende des 19. JH erläutert er das Entstehen und das Wesen von Feindbildern, deren innerer Mechanismus immer auf Verallgemeinerung und Reduktion auf negative Charakteristika fuße und deren Motor die Hysterie sei (Vergl. auch Le Bon, Psychologie des Foules, 1895).
Benz beklagt die wachsende Feindseligkeit gegenüber dem Islam (nicht etwa gegenüber realen einzelnen Fanatikern) in Deutschland, die seiner Ansicht nach an die gesellschaftliche Stigmatisierung der Juden in Deutschland zu Zeiten Heinrich von Treitschkes erinnert:
Heinrich von Treitschke (1834 – 1896), renommierter deutscher Historiker und populärer Publizist, sah einst in seiner Überfremdungsangst Deutschland von Feinden umringt und durch mangelnde Bereitschaft der jüdischen Minderheit zur Assimilation im Inneren bedroht. [...] ‘Aus der unerschöpflichen polnischen Wiege’, behauptete der Gelehrte, dränge ‘eine Schar strebsamer, Hosen verkaufender Jünglinge herein, deren Kinder und Kindeskinder dereinst Deutschlands Börsen und Zeitungen beherrschen’ würden. [...] Die Parallele ist unübersehbar, wenn als taktische Waffe im geargwöhnten Kampf um die “Islamisierung Europas” heute das Wochenbett der muslimischen Frau beschworen wird. Treitschkes Angriffe gegen das deutsche Judentum markierten die Aufkündigung des mühsam erkämpften liberalen Konsenses über die Integration.
Als Beipiel für die anscheinend gesellschaftsfähig gewordene Islamophobie nennt Wolfgang Benz den Aktionismus einschlägiger Internetseiten sowie deren Frontreiter, die sich durchaus auch in den gängigen Presseorganen zu Wort melden und ohne Scheu in der Bevölkerung die Angst vor dem Islam schüren. Wenn in einschlägigen Publikationen der Islam mit einer Naturkatastrophe gleichgestellt wird, vor der man berechtigterweise Angst haben sollte, dann ist die Grenze zur Satire, zur berechtigten Kritik und selbst zur Polemik bei Weitem überschritten.
Der Autor des genannten Vergleichs ist kein Geringerer als Henryk M. Broder, Publizist, selbsternannter Islamkritiker und Berufspolemiker (womit der Schärfe seiner Zunge noch schmeichelnd Rechnung getragen wäre). Womit wir zum zweiten Protagonisten des neuesten Antisemitismus-Streits kämen, denn Broders Antwort auf Benz’ Essay folgte prompt am 13. Januar in der “Welt” – zu lesen auch in der Sächsischen Zeitung von heute.
In seinem polemischen Kontrapunkt umgeht Broder gekonnt die eigentliche Problematik der verschleierten Überfremdungs-Doktrin, die der Islamophobie zugrunde liegt, in dem er das Wort buchstäblich wörtlich nimmt: Islamophobie meine “Angst vor Islamisten” – und die ist ja, wie Broder immer wieder betont, völlig berechtigt. Benz’ durch und durch logisch aufgebaute Feindbild-These deutet Broder folgendermaßen um:
Praktisch läuft der Vergleich – ausgesprochen oder insinuiert – darauf hinaus, dass die Muslime die Juden von heute sind und die sogenannte Islamophobie “strukturell” dem Antisemitismus verwandt ist. Was auch nicht ganz falsch ist, wenn man bedenkt, dass ein Nilpferd mit einem Menschen einiges gemeinsam hat: Es isst, schläft, verdaut und pflanzt sich heterosexuell fort.
Nichts dergleichen lese ich aus Benz’ Aufsatz heraus. Benz ging es um die Erklärung eines aktuellen Phänomens am Beispiel artverwandter Erscheinungen, was vielleicht auch eine stumme Mahnung in den Raum stellen soll, diesen Kreislauf aus Diskriminierung und pauschaler gesellschaftlicher Stigmatisierung rechtzeitig zu unterbrechen, weil die Geschichte uns einst zeigte, wohin Derartiges schlimmstenfalls führen kann.
Broder, als einer der feurigsten Frontreiter der islamophoben Strömung in diesem Land, kann sich hierdurch freilich nur auf seinen antiislamischen Schlips getreten fühlen, verständlich also sein überschäumender Zorn auf Benz:
Wenn man den Jargon der akademischen Wichtigtuerei auf seinen Kern reduziert, enthält dieser Absatz zwei Aussagen. Erstens: Nicht der real existierende Islam soll kritisch betrachtet werden, sondern das “Feindbild Islam”, offenbar ein Phantomgebilde, das nur in der Fantasie der Islamkritiker existiert. [...] Professor Benz’ besondere Qualifikation, die ihn zu paradigmatischen Übungen befähigt, ist seine Ahnungslosigkeit. Er hat vom Judentum keine Ahnung, er hat vom Antisemitismus keine Ahnung, und vom Islam hat er auch keine Ahnung. Dafür versteht er was von einem Paradigmenwechsel, den er mit seiner Arbeit befördert.
Henryk M. Broder ist bekannt für seine verbalen Ausfälle, die potenziell jeden treffen können, der in irgendeiner Weise durch öffentliche Stellungnahmen zu den erprobten Reizthemen Broders Ärger auf sich zieht. Und er ist bekannt für seine scharfen verbalen Angriffe gegen den Islam (vergl. auch Broders “Hurra, wir kapitulieren, von der Lust am Einknicken”) sowie seine eher fraternisierende Haltung gegenüber der israelischen Palästina-Politik. Das war nicht immer so. Broders schleichende Hinwendung zum Radikalen begann etwa mit dem 11. September 2001, der für ihn seither den Inbegriff des “teuflischen Islam” markiert.
Und genau an diesem Punkte schreit es doch förmlich nach einem von Vernunft und Differenzierung getragenen Einwurf der Marke Wolfgang Benz, der auf die eklatante und schlicht unzulässige Verallgemeinerung von einigen wenigen Urhebern (deren Identität noch nicht einmal vollumfänglich geklärt ist und deren Motive mit Sicherheit anderswo zu suchen wären, als im Koran) auf “den Islam” und damit potenziell alle seine Anhänger hinwies, die einer solchen Denkweise zugrunde liegt.
Es geht nicht darum, dass man den Islam nicht fundierter Kritik unterziehen soll, wie Broder meint, sondern darum, es differenziert und punktuell zu tun, statt diese Religion als “Geißel der Menschheit” darzustellen, der eine grundsätzliche, nicht durch menschliche Einwirkung behebbare Bösartigkeit innewohne und die man daher erbittert bekämpfen müsse.
Reform ist unmittelbar an Aufklärung und Akzeptanz gekoppelt. Welchen Anreiz, seinen Islam-Begriff an moderne Lebens- und Weltbilder anzulehnen, hat ein Moslem hierzulande, der sich von dieser modernen Gesellschaft ausgegrenzt und rundweg abgelehnt fühlt?
Der oben genannte und bereits in einer früheren Version des Artikels vorgestellte Vortrag zum Internationalen Strafgerichtshof im Militärhistorischen Museum Dresden ließ mich gestern insgesamt positiv beeindruckt und dennoch etwas zwiegespalten zurück.
Zum einen mag Dr. Hans-Peter Kaul ein sehr guter Richter und Völkerrechtler sein (was er zweifellos unter Beweis stellte), als Dozent und Redner ist er aber einigermaßen anstrengend. Es kostete große Teile des Publikums (darunter erstaunlicherweise zahlreiche junge Leute) sichtlich Mühe, über knapp 2 Stunden den roten Faden zu behalten und Enthusiasmus zu wahren.
Aber das nur als Randnotiz.
Die Organisation des Abends fand ich ausgesprochen gelungen. Inmitten der imposanten, bisweilen unheimlichen Kulisse aus Stukas und Riesen-Sprengbomben (man verzeihe mir hier meine Dilettanz) waren Podium und Auditorium aufgebaut, ein üppiges Bankett mit Häppchen und Getränken konnte jeder gratis nutzen, die Veranstaltung bis auf den letzten Platz ausgebucht.
Angesichts des hochdekorierten Gastes wimmelte es von Presse und ebenso hochdekorierten Militärs und Wissenschaftlern, die anschließend das etwas langatmige Referat in der Diskussionsrunde ordentlich aufwerteten. Als überzeugte Pazifistin fremdelte ich anfangs schon ein wenig angesichts der Überflutung mit allerlei ausgestelltem Kriegsmaterial und zahlreich versammelten Uniformierten.
Inhaltlich war viel Wissenswertes über die Entstehungsgeschichte, Wirkungsweise und Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofes zu erfahren, ebenso über aktuell verhandelte Fälle und Fahndungsbefehle.
So bildeten die Nürnberger Prozesse 1945/46 eine wesentliche ideelle Grundlage der individuellen Verantwortlichkeit von Staaten und Gruppierungen für politisch motivierte Verbrechen von außerordentlicher Schwere.
Die interantionale Strafgerichtsbarkeit ist vollumfänglich dem jeweiligen nationalstaatlichen Recht untergeordnet und besitzt kein Initiativrecht. Erst, wenn per Beschluss des UN-Sicherheitsrates festgestellt wurde, dass ein Staat aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist, gegen die Verbrechen im eigenen Lande vorzugehen, kann der IStGH auch über die UNO beauftragt werden, aktiv zu werden. Ansonsten können dies nur die jeweiligen Länder selbst, Organisationen oder Einzelpersonen – auch aus Drittländern – tun. Auch ich kann also, so ich über ausreichend belastende Informationen verfüge, eine Klage gegen ein Land, eine Gruppe/Institution oder Person vor dem IStGH einreichen.
Staaten wie die USA oder Saudi-Arabien verweigern sich bis heute, den Gründungsvertrag von Rom zu unterzeichnen und dem IStGH damit die Anerkennung, andere unterzeichneten ihn, ratifizierten ihn aber bis heute nicht (u.a. Israel, China, Russland, Indien, Prakisten, Iran).
Finanziert wird der IStGH übrigens zu 13% vom deutschen Steuerzahler – ich (wie auch jeder andere Bürger) zahle per anno 15 Cent.
Etwas indifferent blieb Herr Kaul allerdings hinsichtlich der wirklichen interessanten Fragen zu Tatbeständen, Verdachtsfällen und möglichen Anklagen gegen den einen oder anderen Staat oder Personen. Fragen in diese Richtung wies seine Exzellenz gleich zu Beginn der Diskussionsrunde mit Verweis auf seine persönliche Befangenheit oder sein Richteramt von sich.
Dabei brannte wohl dem einen oder anderen die Frage auf der Seele, warum beispielsweise nie Anklage gegen George W. Bush wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen den Irak und der dabei zahlreich verübten und großteils von “oben” angeordneten Kriegsverbrechen erhoben wurde, oder gegen den Staat Israel wegen der seit Jahrzehnten begangenen Menschenrechtsverletzungen und der schleichenden Vertreibung der Palästinenser.
Es laufen momentan praktisch ausschließlich Verhandlungen und Verfahren gegen afrikanische Kriegsverbrecher, etwa gegen Rebellenführer aus Uganda, dem Kongo und auch Ruanda (Darfur).
Interessant ist gerade das vor dem Hintergrund, dass es so etwas wie eine Amnestie für ranghohe politische Persönlichkeiten vor dem IStGH offiziell nicht gibt.
Die reservierte Haltung des Dozenten zu diesen hochinteressanten Fragen enttäuschte dann doch etwas.
Wie bereits in vorangehenden Einträgen erwähnt, habe ich vom 28.07.-21.08.2009 meine Semesterarbeit im Fachbereich “Demokratie und Regieren im Vergleich” geschrieben.
Nun ist das Ergebnis eingetrudelt, und da im Vorfeld bereits Interesse bestand, Einblick in die Arbeit zu erhalten, habe ich mich entschlossen, sie hier zu veröffentlichen.
Das Leitthema der Arbeit lautete: “Systemtransformation”,
das selbst gestellte, dem Leitthema untergeordnete Forschungsthema:
“Über die Bedeutung von Säkularisierungsprozessen in Politik und Gesellschaft für die Etablierung und Konsolidierung von Demokratie am Beispiel einer vergleichenden Analyse Israels und des Libanon”
Die Arbeit wurde mit der ECTS-Note “very good” benotet (ECTS-Notensystem: “excellent”, “very good”, “good”, “satisfactory”, “sufficient”, “fail”).
Die Stärken lagen laut Kommentar in der Begründung von Forschungsfrage und -design, der Recherche sowie der Ländervorstellung, die Schwächen lagen wie erwartet in der mangelnden Klarheit der methodischen Linie sowie der nicht ausreichend erfolgten Abgrenzung der angenommenen Ursache “mangelhafte Säkularisierung” von möglichen anderen Ursachen für die Instabilität der Systeme.
Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit wird in der Frage nach der Bedeutsamkeit von Säkularisierungsprozessen innerhalb von Staat und Gesellschaft für die erfolgreiche Konsolidierung demokratischer Regime begründet liegen. Zur zielgerichteten Erforschung des Sachverhaltes soll hier als Hypothese die Ausgangsvermutung geäußert werden, dass die Chancen eines Systems, erfolgreich eine gesunde Demokratie auszubilden sowie diese zu konsolidieren im selben Maße gering sind, wie es nicht gelingt, System und Gesellschaft umfassend zu säkularisieren. Der soeben formulierten Frage soll im Folgenden anhand eines Vergleichs der politischen und gesellschaftlichen Systeme Israels und des Libanon nachgegangen werden, was methodisch auf der Basis eines most-different-cases-design erfolgen wird. Die Wahl des Forschungsdesigns fußt auf der Annahme, dass es sich bei den benannten Staaten um kulturell, politisch und wirtschaftlich sehr unterschiedliche Einheiten handelt. Es wird des Weiteren angenomen, dass in beiden Ländern demokratische Systeme Bestand haben, die jedoch weder defektfrei noch stabil sind, was durch einen Mangel an systeminterner und gesellschaftlicher Säkularisierung maßgeblich mitverursacht wird. Um die Frage nach dem Zusammenhang von Säkularisierung und Demokratisierung bzw. Konsolidierung beantworten zu können, wird es zunächst erforderlich sein, die beiden „Probanden“ auf den tatsächlichen Zustand ihres jeweiligen demokratischen Systems sowie den Grad der religiösen Durchdringung von Gesellschaft und Staat hin zu untersuchen. Außerdem soll Einblick in die durch religiöse (konfessionelle) Aspekte ausgelösten bzw. begünstigten innergesellschaftlichen Konfliktlagen beider Länder gewährt werden, um so Aufschluss über deren destabilisierende bzw. eine erfolgreiche Konsolidierung des demokratischen Systems verhindernde Wirkung zu erlangen.
1.1 Demokratie
Nach der Typologie politischer Systeme von Wolfgang Merkel zeichnen sich Demokratien durch die Offenheit des Herrschaftszuganges, eine pluralistische Herrschaftsstruktur, begrenzten Herrschaftsanspruch, eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Herrschaftsausübung sowie Herrschaftslegitimation auf Basis der Volkssouveränität aus.1 Sein Theoriemodell der „embedded democracy“ begreift Demokratie als System wechselseitig abhängiger Teilregime (interne Einbettung von Wahlregime, politischen Partizipationsrechten, Freiheits- und Bürgerrechten, Gewaltenkontrolle und Effektiver Regierungsgewalt), das des Weiteren eine Umwelt aus ermöglichenden Bedingungen benötigt (externe Einbettung in den sozioökonomischen Kontext, die Zivilgesellschaft sowie internationale und regionale Integration).2
1.2 Defekte Demokratie
In Abgrenzung zur „gesunden“ bzw. stabilen Demokratie sind bei defekten Demokratien nach Merkel/Puhle Teilregime der embedded democracy so beschädigt oder eingeschränkt, dass der rechtsstaatliche Charakter teilweise verloren geht. So sind beispielsweise bei exklusiven Demokratien Teile der Bürgerschaft in ihren Freiheits- oder Partizipationsrechten beschränkt. In illiberalen Demokratien werden wiederum die garantierten Freiheits- und Bürgerrechte durch die Regierenden verletzt, sodass die rechtsstaatliche Dimension nicht mehr gegeben ist.
Ob sich eine Demokratie auf Dauer erfolgreich etablieren kann, hängt von einer Reihe von stabilisierenden oder aber destabilisierenden Faktoren im politischen wie auch im Gesellschaftssystem ab. So wirken politische Krisensituationen, ethnisch oder religiös fragmentierte, von gegenseitigem Misstrauen geprägte Gesellschaften, das Vorhandensein von Klientelismus sowie Identitäts- und Staatlichkeitskrisen zumeist destabilisierend und leisten dem Einnisten von Demokratiedefekten Vorschub.3
Eine Kultur des innergesellschaftlichen Misstrauens verhindert den für die Konsolidierung eines Systems notwendigen Grad an aktiver und passiver Unterstützung. Ethnische, religiöse und soziale Kluften (Cleavages) erschweren den Prozess der demokratischen Entscheidungsfindung und erhöhen das innergesellschaftliche Konfliktpotenzial. Eine weit reichende Liberalisierung sowie Säkularisierung von Politik und Gesellschaft scheinen daher von essentieller Wichtigkeit für das Herausbilden stabiler Demokratien zu sein, da sie den genannten destabilisierenden Tendenzen entgegenwirken.
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