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Martin Lindner (FDP) fordert Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes.

Damit es alle auch richtig verstehen: Der Hartz-IV-Regelsatz liegt in Ostdeutschland momentan bei einem Single-Haushalt ohne Kinder bei maximal 308 Euro für Miete und 360 Euro Grundsicherung, also insgesamt bekommt ein kinderloser, alleinstehender Hartz-IV-Empfänger monatlich maximal 668 Euro überwiesen. Die 308 Euro für Miete setzen sich zusammen aus maximal 60 Euro für Nebenkosten und knapp 250 Euro für die Kaltmiete. Die Grundsicherung ist zudem rentengebunden, das heißt: sinken die Renten, sinkt auch die Grundsicherung automatisch, steigen die Renten, steigt auch die Grundsicherung.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, lokale Anbieter von Sozialwohnungen, wie etwa SWG, EWG, Aufbau Dresden eG oder Gagfah, zu durchforsten. Bei den 2-Raum-Wohnungen bis 45 m² in den städtischen Randgebieten, wie etwa Gorbitz, Prohlis oder Leuben, kam ich auf eine durchschnittliche Betriebskostenpauschale in Höhe von monatlich ca. 95 Euro, das entspricht in etwa der durchschnittlichen Betriebkostenpauschale in Dresden in Höhe von 2,03 €/m². Die Spitzenwerte bei Nebenkostenpauschalen liegen in Dresden momentan in dieser Wohungsgrößenordnung bei bis zu 150 Euro oder 3,40 €/m². Wie man also sehen kann, deckt der staatlich vorgesehene Satz für Nebenkosten im Durchschnitt gerademal 50% der real anfallenden solchen ab. Den Rest muss der Betroffene aus seiner Grundsicherung bestreiten oder aber an der Kaltmiete kürzen. Es dürfte daher grundsätzlich schon schwer sein, überhaupt eine Wohnung zu finden, die den Anforderungen von Hartz IV gerecht wird, ohne dass die Menschenwürde auf der Strecke bleiben würde.
Hinzu kommt, dass bei unangemessen hohen Wohnkosten ein Umzug in eine preiswertere Wohnung nur dann von der ARGE übernommen wird, wenn die neue Wohnung insgesamt auch innerhalb der 308-Euro-Spanne liegt. Liegt der Warmmietpreis auch nur 1 Euro darüber, kann die ARGE die Übernahme der Umzugs- und Kautionskosten ablehnen.
Von den 360 Euro Grundsicherung wird also in aller Regel folgendes bestritten:
- Restmiete
- Strom
- Telefon
- Mobilität
- Lebensmittel/Haushaltskosten
- Versicherungen
- nicht selten: Schulden

Und nun kommt also Herr Lindner daher und fordert bei Michel Friedman, dass die Grundsicherung von 360 Euro nochmals gesenkt und stattdessen die Zuverdienstquote erhöht werden sollte, um die vermeintliche Ungerechtigkeit zwischen arbeitswilligen und -unwilligen Hartz-IV-Empfängern zu eliminieren.
Dass diejenigen, die tatsächlich nicht wollen, lediglich einen sehr geringen Anteil am Ganzen ausmachen, verschweigt Herr Lindner. Auch unterstellt er allen Hartz-IV-Empfängern, die nicht dazuverdienen, pauschal Unwillen. 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften gibt es in Deutschland, die insgesamt 6,7 Millionen Hilfebedürftige umfassen, die Leistungen gemäß SGB II in Anspruch nehmen. Von diesen 6,7 Millionen Menschen sind schonmal knapp 27% nicht erwerbsfähig, also entweder Kinder oder Rentner. Das sind knapp 2 Millionen Menschen. Von den übrigbleibenden 4,8 Millionen Hartz-IV-Empfängern sind etwa 2 Millionen erwerbstätige Aufstocker – entweder in Voll-, Teilzeit oder aber im Minijobsektor beschäftigt. Hinzu kommen jene Hartz-IV-Empfänger, die sich freiwillig in Qualifizierungsmaßnahmen befinden, um ihre Aussichten auf einen Job zu verbessern und aufgrund ihrer Biographie so auf dem ersten Arbeitsmarkt als nicht oder nur sehr schwer vermittelbar gelten. Auch denen kann man wohl kaum “nicht wollen” im Sinne des klassischen “Sozialschmarotzertums” unterstellen. Auch eine nicht unerhebliche Zahl alleinerziehender Mütter und Hausfrauen tummeln sich unter jenen 2,8 Millionen. Unterm Strich bleibt eine fast zu vernachlässigende Zahl jener, die tatsächlich nicht wollen und deshalb in das Beuteschema des Herrn Lindner fallen würden, was die Unwilligen betrifft, die er ja so gerne strafen möchte.

Tatsächlich versucht doch hier die FDP, “mehr netto” in Form von Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge bzw. der Lohnsteuer für denjenigen (konsumrelevanten) Teil der Bevölkerung, der das Glück hat, ein festes Einkommen zu haben, auf Kosten der Ärmsten durchzudrücken. Die Senkung des Hartz-IV-Regelsatzes würde eine Entlastung der ARGEN jährlich um Milliarden bedeuten, was die geplante Erhöhung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung unnötig machen oder gar eine weitere Senkung desselben ermöglichen soll.
Ein arbeitender Hartz-IV-Empfänger hätte davon jedoch überhaupt nichts, weil er ohnehin oft nur geringfügig beschäftigt ist und somit keine solchen Beiträge zahlt oder aber so viel von seinem Zuverdienst ohnehin auf der Strecke bleibt, dass solche Maßnahmen bei ihm gar nicht ins Gewicht fallen würden.
Derzeit darf ein arbeitender Hartz-IV-Empfänger 100 Euro + 20% des Gesamt-Bruttozuverdienstes neben seinen Regelleistungen behalten, alles was darüber liegt, wird vom Regelsatz abgezogen. Bei einem Zusatzeinkommen von 500 Euro im Monat sind das 200 Euro, die er behalten darf. Erhöhte man diese Quote nun auf 30%, wären das 50 Euro mehr, also 250 Euro, die behalten werden dürften. Würde man gleichzeitig den Regelsatz um ebenfalls 10% kürzen, käme für den arbeitenden Hartz-IV-Empfänger unterm Strich ein Plus von 14 Euro gegenüber dem nicht arbeitenden heraus. Und wie man Herrn Lindners Ausführungen bei Friedman entnehmen konnte, stellt er sich sogar eine Senkung des Regelsatzes um “bis zu 30%” vor. Tolle Leistung, Herr Lindner, wirklich.